Allgemeine Reise- und Geschäftsbedingungen

1. Abschluss des Reisevertrages

1.1 Mit der Reiseanmeldung (Buchung) bietet der Kunde dem Veranstalter LatinA Tours den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Dies kann mündlich, telefonisch, schriftlich oder elektronisch (per Post, E-Mail, Online-Reservierung/Internet) erfolgen.

1.2 Der Reisevertrag kommt durch Annahme der Reiseanmeldung durch LatinA Tours zustande. Sie bedarf keiner besonderen Form.

1.3 Bei oder nach Vertragsabschluss wird LatinA Tours dem Kunden die Buchungsbestätigung unter Ausweisung aller fälligen Kosten sowie den Sicherungsschein per E-Mail zusenden (nur im Falle des Art. 250 § 6 Abs. 1 S. 2 EGBGB in Papierform, auf Kundenwunsch per Post).

1.4 Weicht der Inhalt der Bestätigung von der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von LatinA Tours vor, an das der Veranstalter für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf Grundlage und mit Inhalt des neuen Angebots zustande, sobald der Anmelder die Annahme innerhalb der Bindungsfrist erklärt. Dies kann schriftlich, mündlich oder durch Leistung der Anzahlung erfolgen.

1.5 Die Anmeldung erfolgt durch den Anmeldenden auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Reiseteilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen haftet, soweit er diese Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte Erklärung übernommen hat.

2. Anzahlung und Restzahlung

2.1 Nach Buchung und Erhalt des Reisepreissicherungsscheins gemäß § 651k Abs. 3 BGB sind 20% des Betrages innerhalb von 7 Tagen zur Zahlung fällig und werden auf den Reisepreis angerechnet.

2.2 Die Restzahlung ist spätestens 28 Tage vor Beginn der Reise unaufgefordert zur Zahlung fällig.

2.3 Erfolgt die Buchung weniger als 28 Tage vor Reisebeginn, so ist der gesamte Reisepreis sofort nach Erhalt der Bestätigung sowie des Sicherungsscheins zur Bezahlung fällig, sofern die Reise nicht mehr nach Ziffer 8 abgesagt werden kann.

2.4 Rücktrittsentschädigungen, Bearbeitungs- und Umbuchungsentgelte sowie Versicherungsprämien sind sofort fällig.

2.5 Ohne vollständige Bezahlung des fälligen Reisepreises bestehen für den Kunden keine Ansprüche auf die vertragliche Leistung und keine Leistungsverpflichtung seitens LatinA Tours. Die Zahlungsverpflichtung des Kunden bleibt in jedem Fall bestehen.

2.6 Leistet der Kunde die Zahlung nicht oder verspätet, so darf der Veranstalter nach Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung vom Reisevertrag zurücktreten und den Kunden mit Rücktrittskosten (siehe Ziffer 5.2) belasten.

3. Leistungen

3.1 Die von LatinA Tours geschuldeten Leistungen ergeben sich aus der Reiseausschreibung unter Miteinbeziehung aller enthaltenen Informationen und Hinweise in Verbindung mit dem Inhalt der Buchungsbestätigung.

3.2 Werden auf Wunsch des Kunden individuelle Änderungen und Abreden bei einer Reise vorgenommen, so ergibt sich unsere Leistungsverpflichtung aus dem entsprechenden konkreten Angebot an den Kunden in Verbindung mit der jeweiligen Reisebestätigung und den dort verbindlich aufgeführten Leistungen.

4. Leistungs- und Preisänderungen nach Vertragsabschluss

4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden (z.B. bei Flugzeitenänderungen bis zu 4 Stunden), sind nur gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen zumutbar sind, nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der Veranstalter ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

4.2 Nach Abschluss des Reisevertrages sind Preisanpassungen lediglich im Falle der auch tatsächlich nachträglich eingetretenen und bei Abschluss des Vertrages nicht vorhersehbaren a) Erhöhung der Beförderungs- bzw. Treibstoffkosten, b) Erhöhung der Steuern oder Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder c) einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse ergibt. Die Preisanpassung ist in dem Umfang möglich, wie sich deren Erhöhung pro Person auf den Reisepreis auswirkt. Sollte dies der Fall sein, wird der Kunde unverzüglich per E-Mail von der Preisänderung in Kenntnis gesetzt sowie klar und verständlich über die Gründe der Preiserhöhung unterrichtet. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tage vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt wird, ist unwirksam. Auf die Verpflichtung des Veranstalters zur Preissenkung nach 4.4 wird ausdrücklich hingewiesen.

4.3 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung oder bei einer Preiserhöhung von mehr als 8 % des Reisepreises, kann der Veranstalter sie nicht einseitig vornehmen. Der Veranstalter kann indes dem Kunden eine entsprechende Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass er innerhalb einer vom Veranstalter bestimmten Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot zur Preiserhöhung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer Preiserhöhung kann nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn unterbreitet werden. Kann der Veranstalter die Reise aus einem nach Vertragsschluss eingetretenen Umstand nur unter erheblicher Änderung einer der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen (Art. 250 § 3 Nr. 1 EGBGB) oder nur unter Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Vertrages geworden sind, verschaffen, so gilt Satz 2 dieser Ziffer 4.3 entsprechend. Das Angebot zu einer solchen sonstigen Vertragsänderung kann nicht nach Reisebeginn unterbreitet werden. Der Veranstalter kann dem Kunden wahlweise auch die Teilnahme an einer anderen Pauschalreise (Ersatzreise) anbieten, über die der Veranstalter den Kunden nach Art. 250 § 10 EGBGB zu informieren hat.

4.4 Da 4.2 die Möglichkeit einer Erhöhung des Reisepreises vorsieht, kann der Kunde eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in 4.2 unter a) bis c) genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für den Veranstalter führt. Hat der Kunde mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag vom Veranstalter zu erstatten. Der Veranstalter darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihm tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen und hat dem Kunden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.

4.5 Nach dem Ablauf einer vom Veranstalter nach 4.3 bestimmten Frist gilt das Angebot zur Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung als angenommen.

4.6 Tritt der Kunde nach 4.3 vom Vertrag zurück, findet § 651h Abs. 1 S. 2 und Abs. 5 BGB entsprechend Anwendung. Soweit der Veranstalter infolge des Rücktritts des Kunden zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet ist, hat der Veranstalter unverzüglich, auf jeden Fall innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, Zahlung zu leisten. Ansprüche des Kunden nach § 651i Abs. 3 Nr. 7 BGB bleiben unberührt.

5. Rücktritt des Kunden

5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei LatinA Tours. Es wird empfohlen den Rücktritt schriftlich oder elektronisch zu erklären.

5.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, so kann der Veranstalter eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der von LatinA Tours gewöhnlich ersparten Aufwendungen sowie dessen, was der Veranstalter durch gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann. Der Veranstalter kann diesen Anspruch nach seiner Wahl konkret oder pauschalisiert berechnen. Eine pauschalierte Entschädigung kann von LatinA Tours, orientiert am Rücktrittszeitpunkt des Kunden im Verhältnis zum Reisebeginn, wie folgt verlangt werden:


Flugpauschalreisen / Pauschalreisen:
– bis 30 Tage vor Reiseantritt 20 % des Reisepreises,
– ab dem 29. bis 15. Tag vor Reiseantritt 35 % des Reisepreises,
– ab dem 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises,
– ab dem 6. bis 2. Tag vor Reiseantritt 70 % des Reisepreises,
– ab 1 Tag vor Abreise oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises.

Ferienwohnungen / Ferienhäuser:
– bis 31 Tage vor Reiseantritt 20 % des Reisepreises,
– ab dem 30. bis 20. Tag vor Reiseantritt 35 % des Reisepreises,
– ab dem 19. bis 7. Tag vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises,
– ab dem 6. Tag bis 1 Tag vor Reiseantritt 90 % des Reisepreises,
– bei Nichtantritt der Reise 95 % des Reisepreises.

Dem Kunden steht stets frei, nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der berechneten Pauschalen entstanden ist. LatinA Tours behält sich vor, anstelle der Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit der Veranstalter nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind und er die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret beziffern und belegen kann.

5.3 Der Veranstalter kann dem Kunden eine Reiserücktrittskostenversicherung oder eine Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod vermitteln. Deren Kosten werden mit der Anzahlung fällig und sind nicht erstattbar.

6. Umbuchungen und Ersatzpersonen

6.1 Ein rechtlicher Anspruch auf Umbuchungen (Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart) besteht nicht. Werden Umbuchungen (z.B. geringfügige Änderungen des Reiseprogramms) dennoch auf Wunsch des Kunden vorgenommen, so sind diese nur bis zum 35. Tag vor Reiseantritt möglich. LatinA Tours erhebt für derartige Umbuchungen ein Umbuchungsentgelt, welches sich an der Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten orientiert, jedoch mindestens 50,- EUR je Umbuchungsvorgang beträgt.

6.2 Ansonsten sind Umbuchungen, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach vorherigem Rücktritt vom Reisevertrag (gemäß den Bedingungen von Ziffer 5.1 und 5.2) sowie bei bei gleichzeitiger Neuanmeldung möglich, da LatinA Tours in der Regel die gleichen Kosten entstehen wie bei einem Rücktritt. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

6.3 Bis 7 Tage vor Reisebeginn kann der Reisende gem. § 651b BGB verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt und an der Reise teilnimmt. Die in den Vertrag eintretende Ersatzperson und der ursprünglich Reisende haften gegenüber LatinA Tours als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten sowie des Umbuchungsentgelts, welches sich an der Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten orientiert, jedoch mindestens 50,- EUR je Umbuchungsvorgang beträgt. Der Veranstalter kann der Teilnahme des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Der Veranstalter darf eine Erstattung von Mehrkosten nur fordern, wenn und soweit diese angemessen und ihm tatsächlich entstanden sind. Er hat dem Kunden einen Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt der Ersatzperson Mehrkosten entstanden sind.

6.4 Dem Kunden bleibt in jedem Fall das Recht des Nachweises keines oder eines nur wesentlich geringeren entstandenen Schadens vorbehalten.

7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß vom Veranstalter angeboten wurden, aus von ihm zu vertretenden Gründen (z.B. infolge von vorzeitiger Rückreise oder Krankheit) nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Kunden auf anteilige Rückerstattung des Reisepreises.

8. Rücktritt des Veranstalters wegen Nichterreichen der Teilnehmerzahl

Ist in der Beschreibung der Reise ausdrücklich auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen und wird diese nicht erreicht, so kann LatinA Tours vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl in der Reiseausschreibung beziffert sowie den Zeitpunkt angegeben wurde, bis zu welchem die Rücktrittserklärung dem Gast vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn spätestens zugegangen sein muss, und in der Reisebestätigung deutlich lesbar auf diese Angaben hingewiesen wurde. Ein Rücktritt ist bis spätestens 28 Tage vor dem vereinbarten Reisebeginn gegenüber dem Gast zu erklären. Ferner kann der Veranstalter vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn der Veranstalter aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert ist. Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen werden dem Gast umgehend, innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt des Veranstalters, erstattet.

9. Kündigung des Vertrages wegen besonderer Umstände

9.1 Wird die Reise durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände, die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar war, erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Veranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz (§§ 651j, 651e Abs. 3 S. 1 und 2, Abs. 4 S. 1 BGB). Danach kann der Reiseveranstalter für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist LatinA Tours verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Kunden zurück zu befördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen gehen die Mehrkosten zu Lasten des Kunden.

9.2 Stört der Gast trotz einer entsprechenden Abmahnung durch den Reiseveranstalter nachhaltig oder verhält er sich in solchem Maße vertragswidrig, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist, oder sonst stark vertragswidrig, kann LatinA Tours ohne Einhaltung einer Frist den Reisevertrag kündigen. Dabei behält LatinA Tours den Anspruch auf den Reisepreis abzüglich des Wertes ersparter Aufwendungen und ggf. erfolgter Erstattungen durch Leistungsträger oder ähnliche Vorteile, die der Veranstalter aus der anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst. Die örtlichen Bevollmächtigen von LatinA Tours (Agentur, Reiseleitung) sind in diesen Fällen bevollmächtigt, die Rechte von LatinA Tours wahrzunehmen.

10. Haftung und Haftungsbeschränkung des Reiseveranstalters

10.1 LatinA Tours haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und die Überwachung der Leistungsträger, sowie die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen und die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen.

10.2 Die vertragliche Haftung von LatinA Tours für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist pro Reise und Kunden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit der Veranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

10.3 Die deliktische Haftung von LatinA Tours auf Schadenersatz aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, ist bei Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises pro Kunden und Reise beschränkt. Die genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche, die nach dem Montrealer Übereinkommen bei Flugbeförderung wegen des Verlusts von Reisegepäck gegeben sind.
10.4 Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. fakultative Angebote örtlicher Agenturen und Veranstalter, zusätzliche Ausflüge, Führungen, kulturelle Angebote, Sportveranstaltungen, Sonderveranstaltungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von LatinA Tours sind. An Unternehmungen aller Art, die mit besonderen Risiken verbunden sind, beteiligt sich der Kunde auf eigene Gefahr. LatinA Tours haftet jedoch für Leistungen, welche Beförderungen des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der gebuchten Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten sowie dann, wenn und soweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung einer Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflicht von LatinA Tours ursächlich geworden ist.

10.5 Der Veranstalter haftet nicht für Angaben in Prospekten der Leistungsträger (z.B. Hotels), die nicht von LatinA Tours selbst hergestellt oder veröffentlicht wurden.

11. Sonderfall Vermittlung

11.1 Vermittelt LatinA Tours für den Kunden erkennbar ausdrücklich in fremdem Namen Reiseprogramme fremder Veranstalter oder einzelne Fremdleistungen wie Flüge, Mietwagen oder Versicherungen, so richten sich Zustandekommen und Inhalte solcher Verträge nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und etwaigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des fremden Vertragspartners.

11.2 Bei Vermittlung haftet LatinA Tours nur für die ordnungsgemäße Vermittlung, nicht aber für die vertragsgemäße Leistungserbringung im vermittelten Vertrag selbst.

11.3 Angaben über vermittelte Leistungen fremder Vertragspartner beruhen ausschließlich auf deren Angaben gegenüber LatinA Tours, sie stellen keine eigene Zusicherung von LatinA Tours gegenüber dem Kunden dar.

12. Mitwirkungspflicht des Reisenden (Mängelanzeige)

12.1 Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde einen Mangel anzeigen und Abhilfe verlangen. Der Kunde ist aber verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder gegenüber LatinA Tours über die unten angegebene Kontaktadresse/Telefonnummer zur Kenntnis zu geben und dort um Abhilfe innerhalb angemessener Frist zu ersuchen. Die Kontaktnummer befindet sich stets in der Reise-/Buchungsbestätigung. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Reiseleistung kann der Reiseteilnehmer einen Anspruch auf Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) geltend machen. Unterlässt der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein, siehe § 651d Abs. 2 BGB. Der Veranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Ansonsten kann er in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt.

12.2 Wird die Reise durch einen Mangel erheblich beeinträchtigt und leistet der Veranstalter innerhalb der vom Kunden zu setzenden Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde den Vertrag kündigen (§ 651e Abs. 2 BGB), die Schriftform (z.B. E-Mail) wird empfohlen. Der Bestimmung einer Frist durch den Kunden bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder vom Veranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Die Reiseleitung vor Ort ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, soweit möglich. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.

12.3 Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den LatinA Tours nicht zu vertreten hat.

12.4 Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht alles Zumutbare zu tun, um evtl. Schäden zu vermeiden oder möglichst gering zu halten.

12.5 Der Reisende ist persönlich für sein rechtzeitiges Erscheinen am Abreiseort verantwortlich.

12.6 Der Reisende hat uns unverzüglich zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z. B. Hotel-Voucher, Flugunterlagen) nicht innerhalb der ihm von uns mitgeteilten Zeiten erhält oder wenn die Unterlagen und Tickets bezüglich der Daten des Kunden falsche Angaben enthalten.

12.7 Kurzfristige Verzögerungen beim Reiseablauf, orts- und landesbedingte Besonderheiten etc., auf die LatinA Tours keinen Einfluss hat, stellen keinen Minderungsgrund dar. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

13. Gepäckverlust oder Gepäckverspätung

Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen sind unabhängig hiervon für die Geltendmachung von Schadensersatz nach internationalen Übereinkommen binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust und binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung des Gepäcks anzuzeigen. Darüber hinaus ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der örtlichen Reiseleitung oder dem Reiseveranstalter gegenüber anzuzeigen, für die Geltendmachung von reisevertraglichen Gewährleistungsansprüchen.

14. Versicherung

Im ausgeschriebenen Reisepreis sind keine Versicherungen (z.B. Reiserücktrittskostenversicherung, Reiseabbruchversicherung, Auslands-Krankenversicherung etc.) enthalten. Wir empfehlen grundsätzlich den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung und einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit sowie einer auch im Ausland gültigen Krankenversicherung.

15. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

15.1 LatinA Tours ist verpflichtet, Staatsangehörige des Staates der Europäischen Gemeinschaft, in dem diese Reise angeboten wird, über Bestimmungen bezüglich Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderung vor Reiseantritt zu unterrichten. Eine Information über solche Bestimmungen wie auch über Fristen zur Erlangung der entsprechenden Dokumente bezieht sich auf den Stand zum Zeitpunkt der Informationserteilung und für deutsche Staatsbürger. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jederzeit die Möglichkeit einer Änderung dieser Bestimmungen durch die staatlichen Behörden besteht. LatinA Tours wird sich im Rahmen seiner Möglichkeiten bemühen, den Reiseteilnehmer von etwaigen Änderungen zu unterrichten. Dem Kunden wird jedoch nahegelegt, sich selbst über die Bestimmungen in seinem Reiseland zu informieren, um sich frühzeitig auf geänderte Umstände einstellen zu können.

15.2 Für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderlicher Impfungen, sowie das Einhalten von bestehenden Zoll- und Devisenvorschriften ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften entstehen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Kunden. Sollten sich für den Reisenden wegen der genannten Vorschriften und Empfehlungen Schwierigkeiten ergeben, die seine Teilnahme an der Reise verhindern oder beeinträchtigen, so ist er deshalb nicht zum kostenfreien Rücktritt vom Reisevertrag berechtigt, soweit der Veranstalter seinerseits zur Leistungserbringung in der Lage und bereit ist und die genannten Schwierigkeiten von LatinA Tours nicht zu vertreten sind.

15.3 LatinA Tours haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn sie vom Reisenden mit der Besorgung beauftragt wurde, es sei denn, der Veranstalter hat eigene Pflichten schuldhaft verletzt. Der Kunde ist selbst verantwortlich für die Einhaltung aller wichtigen Vorschriften zur Durchführung der Reise. Die Erteilung von Visa und/oder ähnlichen Reisedokumenten durch die zuständigen nationalen oder ausländischen Behörden ist nicht Bestandteil der Leistungsverpflichtungen des Veranstalters aus dem Reisevertrag.

15.4 Der Kunde sollte sich über Infektions- und Impfschutz- sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren und gegebenenfalls ärztlichen Rat einholen. Allgemeine Informationen geben insbesondere Gesundheitsämter, reisemedizinisch erfahrene Ärzte, Tropenmediziner, reisemedizinische Informationsdienste oder die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.

16. Informationspflichten zur Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

LatinA Tours ist gemäß EU-VO 2111/05 verpflichtet, den Kunden über die Identität des jeweiligen Luftfahrtunternehmens sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei Buchung zu informieren. Steht/stehen die ausführende/n Fluggesellschaft/en zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest, so muss der Veranstalter diejenige/n Fluggesellschaft/en nennen, die die Flugbeförderung wahrscheinlich durchführen wird/werden und sicherstellen, dass der Kunde unverzüglich Kenntnis der Identität erhält, sobald diese feststeht/feststehen. Gleiches gilt, wenn die ausführende Fluggesellschaft wechselt. Der Veranstalter muss sicherstellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Die Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der EU eine Betriebsuntersagung ergangen ist (Black List), ist auf der Internetseite https://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban_de einsehbar.

17. Datenschutz

Die im Zusammenhang mit der Reise erfassten personenbezogenen Daten der Reiseteilnehmer werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit es für die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Reisevertrages mit dem Kunden und für die Kundenbetreuung erforderlich ist. Der Reiseveranstalter hält bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen des BDSG und der DSGVO ein. Dies gilt auch für alle Daten (Name, Vorname, Zustieg, Wohnort), die der Kunde LatinA Tours zur Veröffentlichung auf der Liste der Teilnehmer überlassen hat, die jeder Mitreisende vor Reiseantritt erhält. Ist der Kunde mit der Veröffentlichung der genannten Daten auf der Teilnehmerliste nicht einverstanden, so hat er das Recht, gegen die Veröffentlichung auf der Liste gegenüber dem Reiseveranstalter bei Buchung oder bei Erhalt der Buchungsbestätigung oder später zu widersprechen. Auch im Übrigen hat der Kunde jederzeit die Möglichkeit, seine gespeicherten Daten abzurufen, über sie Auskunft zu verlangen, sie ändern oder löschen zu lassen. Mit einer Nachricht an die E-Mail-Adresse

in**@la**********.com











kann er der Nutzung oder Verarbeitung seiner Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung widersprechen. Eine Weitergabe der Daten an unberechtigte Dritte erfolgt nicht.

18. Schlussbestimmungen

18.1 Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

18.2 Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen LatinA Tours und dem Kunden findet deutsches Recht Anwendung.

18.3 Gerichtsstand

Der Kunde kann LatinA Tours nur am Sitz des Unternehmens verklagen.

Veranstalter: LatinA Tours – Karla Ritiu, Im Klettenacker 15, 79331 Nimburg

 

Stand: 01.08.2020